Artikel-Schlagworte: „Risikobeurteilung“

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg stellt die kostenlose Lernanwendung CE-coach zur Verfügung, um wesentliche Grundlagen zur CE-Kennzeichnung im Selbststudium zu vermitteln:

Die Lernanwendung behandelt fünf der wichtigsten EG-Richtlinien für Maschinen und Anlagen. Im Mittelpunkt steht die Maschinenrichtlinie. Ergänzend finden sich in den ersten drei Modulen Inhalte zur Aufgabe der Geschäftsführung und zur Bedeutung der EG-Richtlinien allgemein.

Grundlagen zur CE-Kennzeichnung

Die einzelnen Themenbereiche (u.a. CE-Management, Haftung, Maschinenrichtlinie MRL, Risikobeurteilung)  sind übersichtlich als Text aufbereitet, unterstützt von  Filmen, Animationen, interaktiven Folien und Diagrammen.
Eine einfache Verfolgung des Lernfortschritts ist implementiert, wenn man sich als Benutzer registriert; die Möglichkeit von webbasierten Tests zum Abfragen der vermittelten Inhalte konnte ich leider nicht entdecken.
Zusammenfassend ist CE-coach ein hilfreiches und umfangreiches Wissenstool für alle, die am Entwicklungs- und Herstellungsprozess von Maschinen und Anlagen beteilt sind, auch für Technische Redakteure.

Hier finden Sie die aktuellen Änderungen zu den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen an Ihre Maschinen auf einen Blick!

Die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne, so viel wie „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“) ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.

(http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung)

Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung Ihrer Maschinen ist eine Risikobeurteilung.

Seit dem 29.12.2009 sind die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:157:0024:0086:DE:PDF

Einen Leitfaden zur Interpretation der Anforderungen an Maschinen (“Guide to application of Directive 2006/42/EC9”) finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/mechanical/documents/guidance/machinery/index_en.htm

Ergänzend zur Maschinenrichtlinie sind die Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) anzuwenden:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gpsg/gesamt.pdf

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Wir klären gemeinsam, wie wir Sie optimal unterstützen können und betreuen Sie praxisorientiert bei der Erstellung Ihrer Risikobeurteilung.