Artikel-Schlagworte: „CE-Kennzeichnung“
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg stellt die kostenlose Lernanwendung CE-coach zur Verfügung, um wesentliche Grundlagen zur CE-Kennzeichnung im Selbststudium zu vermitteln:
Die Lernanwendung behandelt fünf der wichtigsten EG-Richtlinien für Maschinen und Anlagen. Im Mittelpunkt steht die Maschinenrichtlinie. Ergänzend finden sich in den ersten drei Modulen Inhalte zur Aufgabe der Geschäftsführung und zur Bedeutung der EG-Richtlinien allgemein.
Die einzelnen Themenbereiche (u.a. CE-Management, Haftung, Maschinenrichtlinie MRL, Risikobeurteilung) sind übersichtlich als Text aufbereitet, unterstützt von Filmen, Animationen, interaktiven Folien und Diagrammen.
Eine einfache Verfolgung des Lernfortschritts ist implementiert, wenn man sich als Benutzer registriert; die Möglichkeit von webbasierten Tests zum Abfragen der vermittelten Inhalte konnte ich leider nicht entdecken.
Zusammenfassend ist CE-coach ein hilfreiches und umfangreiches Wissenstool für alle, die am Entwicklungs- und Herstellungsprozess von Maschinen und Anlagen beteilt sind, auch für Technische Redakteure.
Hier finden Sie die aktuellen Änderungen zu den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen an Ihre Maschinen auf einen Blick!
Die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne, so viel wie „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“) ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.
Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung Ihrer Maschinen ist eine Risikobeurteilung.
Seit dem 29.12.2009 sind die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:157:0024:0086:DE:PDF
Einen Leitfaden zur Interpretation der Anforderungen an Maschinen (“Guide to application of Directive 2006/42/EC9”) finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/mechanical/documents/guidance/machinery/index_en.htm
Ergänzend zur Maschinenrichtlinie sind die Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) anzuwenden:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gpsg/gesamt.pdf
Sie suchen Unterstützung zu einem speziellen Thema oder Teilaspekt zur CE-Kennzeichnung?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Wir klären gemeinsam, wie wir Sie optimal unterstützen können und betreuen Sie praxisorientiert bei der Erstellung Ihrer Risikobeurteilung.



