Artikel-Schlagworte: „2006/42/EG“
Hier finden Sie die aktuellen Änderungen zu den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen an Ihre Maschinen auf einen Blick!
Die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne, so viel wie „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“) ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.
Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung Ihrer Maschinen ist eine Risikobeurteilung.
Seit dem 29.12.2009 sind die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:157:0024:0086:DE:PDF
Einen Leitfaden zur Interpretation der Anforderungen an Maschinen (“Guide to application of Directive 2006/42/EC9”) finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/mechanical/documents/guidance/machinery/index_en.htm
Ergänzend zur Maschinenrichtlinie sind die Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) anzuwenden:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gpsg/gesamt.pdf
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Wir klären gemeinsam, wie wir Sie optimal unterstützen können und betreuen Sie praxisorientiert bei der Erstellung Ihrer Risikobeurteilung.


