Archiv für die Kategorie „SysKon“

Seit diesem Jahr sind wir Partner des Netzwerk Bodensee und so hieß es am 21. Sep­tem­ber: Leinen los! Das Netz­werk Boden­see fei­erte sein 5-jähriges Bestehen und lud zum Herbstfest auf der MS Lindau.

Auch unser Geschäftsführer Thomas Hall und Marketingexpertin Maria Tsokas waren an Bord und genossen den Sonnen­untergang.

Hier einige Impressionen:

(Bitte beachten Sie besonders 0:25 bis 0:27)

Endlich! Unser neuer Flyer ist da!

Wir haben unsere beliebte Informationsbroschüre neu aufgelegt: Sie finden darin alle Informationen zu unserem Leistungs­­spektrum, Kernkompetenzen und dem Unternehmen SysKon.

Möchten auch Sie ein Exemplar in Händen halten?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Schon gesehen? Unsere Homepage ist jetzt auch in englischer Sprache online – wir haben die Seiten für unsere internationalen Kunden erweitert.

Hier werden Sie direkt zur englischen Seite weitergeleitet: http://www.syskon.com/index.php?start_en

Hier finden Sie die aktuellen Änderungen zu den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen an Ihre Maschinen auf einen Blick!

Die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne, so viel wie „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“) ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.

(http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung)

Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung Ihrer Maschinen ist eine Risikobeurteilung.

Seit dem 29.12.2009 sind die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:157:0024:0086:DE:PDF

Einen Leitfaden zur Interpretation der Anforderungen an Maschinen (“Guide to application of Directive 2006/42/EC9”) finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/mechanical/documents/guidance/machinery/index_en.htm

Ergänzend zur Maschinenrichtlinie sind die Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) anzuwenden:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gpsg/gesamt.pdf

Sie suchen Unterstützung zu einem speziellen Thema oder Teilaspekt zur CE-Kennzeichnung?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Wir klären gemeinsam, wie wir Sie optimal unterstützen können und betreuen Sie praxisorientiert bei der Erstellung Ihrer Risikobeurteilung.

15. – 17. April 2010

Ja, wo laufen sie denn…?

Ein voller Erfolg war das DTT-Symposion 2010 unter dem Motto „Best Practices in der Terminologiearbeit“, an dem mit Maria Tsokas, Geschäftsführer Dr. Rainer Pflaum und Patricia Carol Eder erstmalig drei SysKonianer teilnahmen:

Wir wurden begeistert von Heidelberg als Tagungsort, der stilvollen Umgebung sowie dem Catering des Marriott Hotel und der hervorragenden Gesamtorganisation dieses Events durch das Team von Jutta Zeumer.

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